Information vom RDM (Ring Deutscher Makler) zu Objektbesichtigungen:

In Berlin:
Dürfen Wohnungsbesichtigungen stattfinden?

Ja, die Ausübung der beruflichen Tätigkeit ist gemäß $ 2 Abs. 3 Nr. 2 der VO und
damit die Durchführung eines Besichtigungstermin ist erlaubt.

Dürfen Berliner auch ihren Haushalt verlassen, um
Wohnungsbesichtigungen wahrzunehmen?

Ja, wg. $ 2 Abs. 3 Nr. 8 der VO ‚Inanspruchnahme von nach dieser Verordnung
zulässigen Dienstleistungen‘

Wie viele Personen dürfen an einer Wohnungsbesichtigung teilnehmen?
Grundsätzlich wären zwar gemäß $ 9 Abs. 2 der VO eine Besichtigung mit 20.
zeitgleich Anwesenden erlaubt. Aber dies wird mit der Beachtung der Abstands-
und Hygieneregeln kaum durchführbar sein. Daher wird empfohlen lediglich
Einzelbesichtigungen durchzuführen.

Müssen Masken getragen werden?

‚Ja gemäß $ 4 der VO muss eine medizinische Gesichtsmaske (also sogenannte
OP-Masken oder virenfiternde Masken der Standards KN95 oder FFP2) in geschlossen Räumen getragen werden. Ausnahmen: Kinder bis 6, Personen mit
Attest, Gehörlose oder schwerhörge Personen (§ 4 Abs. 4 der VO)

In Brandenburg:
Dürfen Wohnungsbesichtigungen stattfinden?
Ja, wg. $ 4 Abs. 1 Nr. 8 der VO „Ausübung beruflicher Tätigkeit“.

Dürfen Brandenburger Ihren Haushalt verlassen, um
Wohnungsbesichtigungen wahrzunehmen?

Ja, wg. 8 4 Abs. 1 Nr. 14 der VO „das Aufsuchen…sowie die Inanspruchnahme
der zulässigen Dienstleistungen“.

 

Wie viele Personen dürfen an einer Wohnungsbesichtigung teilnehmen?

Grundsätzlich wären zwar gemäß $ 7 Abs. 2 Nr. 2 der VO eine Besichtigung mit 50 zeitgleich Anwesenden erlaubt. Aber dies wird mit der Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln kaum durchführbar sein. Daher wird empfohlen lediglich Einzelbesichtigungen durchzuführen.

Müssen Masken getragen werden?

 

Ja gemäß $ 2 Abs. 1 und 2 der VO muss eine medizinische Gesichtsmaske (also.
sogenannte OP-Masken oder virenfiternde Masken der Standards KN9S oder
FFP2) in geschlossenen Räumen getragen werden. Ausnahmen: Kinder bis 6,
Personen mit Attest, Gehörlose oder schwerhörige Personen ($ 2 Abs. 3 VO)